Fragen & Antworten
Privatstunden mit Norbert und Eva Höll
Ja, bitte melden Sie sich bei Interesse unbedingt vorab an! Sie können gleich online buchen oder unser Reservierungsformular ausfüllen. Da wir nur zu zweit unterrichten, gilt das first-come-first-serve Prinzip.
Unser Standard-Treffpunkt ist in Russbach beim Hornbabylift. Dort finden wir ideales Übungsgelände. Alternative Treffpunktwahl nach Vereinbarung möglich.
Alle Tarife sind exklusive Ausrüstung und Liftkarte.
Skiausrüstung kannst du komplett leihen, wende dich dazu am besten an den örtlichen Skiverleih.
Auch die Liftkarte ist nicht im Preis dabei. Kinder bis 6 Jahre erhalten einen kostenlosen Miniskipass (Altersnachweis erforderlich, Geburtsjahr 2018 oder jünger). Für Neueinsteiger passt oft eine Punktekarte für die ersten Versuche.
AGB
Allgemeine Geschäftbedingungen
Skischule Höll
Ski- und Snowboardschule, Leiter Norbert Höll
Schattau 25, 5442 Rußbach am Paß Gschütt, Austria
1. Allgemeines
Soweit nicht Gegenteiliges vereinbart wird, gelten für sämtliche Geschäfte zwischen der Skischule Höll und den Kunden ("Vetragspartnern") unsere AGB. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Wintersportschule. Das umfasst insbesondere Dienstleistungen, wie die Erteilung von Unterricht in den Fertigkeiten und Kenntnissen des Skifahrens oder Snowboardens (ohne Garantie eines bestimmten Ausbildungserfolges) sowie das Führen und Begleiten beim Wintersport.
2. Online-Angebot und Informationsmaterial
Alle Angebote und Aktionen der Skischule Höll sind freibleibend und unverbindlich. Die Skischule Höll als "Autor" übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf jegliche Art von Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Information bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich schweres Verschulden vorliegt. Die Skischule Höll behält es sich vor, Teile oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Preislisten sind ohne Gewähr. Für Druckfehler wird nicht gehaftet.
2.1 Verweise und Links
Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine rechtswidrigen Inhalte auf den zu verlinkenden Internetseiten erkennbar und bekannt waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten oder verknüpften Internetseiten hat der Autor keinerlei Einflussmöglichkeiten. Der Autor distanziert sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten oder verknüpften Internetseiten, die nach der erfolgten Verlinkung oder Linksetzung verändert wurden. Dies gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebots gesetzten Links und Verweise sowie für alle Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen, Mailinglisten usw. Für rechtswidrige, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Internetseite, auf welche verwiesen wurde, nicht jedoch derjenige, der über Links lediglich auf die jeweilige Veröffentlichung verweist.
2.2 Urheber- und Kennzeichenrecht
Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.
3. Vertragsabschluß
Reservierungen und Buchungen können im Internet (Online-Buchung Book2Ski) oder via Email durchgeführt werden. Die Angebote der Skischule Höll sind freibleibend. Buchungen, insbesondere über die Website, gelten erst nach Bestätigung durch die Skischule Höll sowie mit vollständigen Bezahlung durch den Kunden als fest gebucht.
Nicht Konsumierte Unterrichtszeiten verfallen!
Alle von uns genannten Preise sind in Euro und sofern nichts Anderes vermerkt ist, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen.
4. Zahlungsbedingungen
Der Entgeltanspruch der Skischule Höll gegenüber dem Kunden entsteht mit Vertragsabschluss. Zu diesem Zeitpunkt wird die Zahlung fällig. Bezahlt werden kann bar, mit Kreditkarte (Visa, Master), mit Bankomatkarte (Maestro), oder Banküberweisung. Das Entgelt für vorab reservierte Kursen muss bis 48 Stunden vor Kursbeginn bei uns eingegangen sein. Zu Stornomöglichkeiten siehe Punkt 9.
5. Allgemeine Teilnahmebedingungen
Der Vertragspartner hat die Skischule Höll über seine Fähigkeiten und Erfahrungen beim Schilauf wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären sowie selbständig für eine dem Stand der Skitechnik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen. Ebenfalls hat der Kursteilnehmer die Skischule Höll über seine körperliche Fähigkeiten, insbesondere seinen Gesundheitszustand und allfällige Leiden, umfassend aufzuklären.
Liftkarten (Skitickets) und Skiarusürstung (Verleih) sind nicht von den Kurskosten umfasst. Diese sind vom Gast auf eigene Rechnung zu erwerben und mitzubringen.
Vor Beginn des Unterrichtes ist durch den Vertragspartner selbständig die Überprüfung der Skiausrüstung (insbesondere Skibindung) durch einen Fachbetrieb zu veranlassen. Kursausfälle aufgrund nicht vorhandener oder nicht funktionstüchtiger Ausrüstung des Kursteilnehmers werden nicht rückerstattet.
Der Vertragspartner hat die an ihn ergehenden Anweisungen der Skischule Höll zu befolgen. Das Missachten einer Ermahnung berechtigt die Skischule Höll zur umgehenden Vertragsauflösung. Die Teilnahme an Dienstleistungen der Skischule Höll unter Alkohol- oder Drogeneinfluss berechtigt die Skischule Höll zur umgehenden Vertragsauflösung. Der Vertragspartner hat in den geschilderten Fällen der Vertragsauflösung keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die durch die Skischule Höll im Rahmen der Kurse gemachten Bild -und Videodokumente in den eigenen Medien (insbesondere auf dieser Homepage) und Social-Media-Kanälen veröffentlicht werden.
6. Unmöglichkeit der Leistung
Wenn die Durchführung der Dienstleistung aus Sicherheitsgründen (z.B. Witterungsverhältnisse, Lawinengefahr, udgl.) nicht möglich ist, ist die Ski- & Snowboardschule nicht zur Leistungserbringung verpflichtet.
Es obliegt allein dem billigen Ermessen der Ski- & Snowboardschule, die Unmöglichkeit der Leistungserbringung zu beurteilen, wobei eine teilweise Unmöglichkeit – z.B. an drei von fünf Tagen ist kein Skiunterricht möglich – die Durchführung des möglichen Leistungsteils unberührt lässt. Im Falle der diesbezüglichen (teilweisen oder gänzlichen) Leistungsunmöglichkeit wird die Skischule Höll das anteilige Entgelt binnen 14 (vierzehn) Tagen an den Kunden zurückzahlen. Ein darüber hinausgehender Anspruch steht dem Kunden nicht zu.
Höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse befreien die Skischule Höll von ihren Leistungspflichten, wenn diese davon berührt sind. Im Falle der (teilweisen oder gänzlichen) Leistungsunmöglichkeit stellt die Ski- & Snowboardschule über das anteilige Entgelt entweder eine Gutschrift aus oder bezahlt das anteilige Entgelt binnen 14 Tagen an den Kunden zurück. Diesbezüglich steht dem Kunden ein Wahlrecht zu. Ein darüber hinausgehender Anspruch steht dem Kunden nicht zu. Ein allfälliges Rücktrittsrecht gemäß § 10 Abs 2 Pauschalreisegesetz bleibt unberührt.
7. Reklamationen und Gewährleistung
Allfällige Reklamationen und Beschwerden sind vom Kunden der Skischule Höll unverzüglich vor Ort bekannt zu geben, um rasche Abhilfe zu ermöglichen und die Erbringung der Dienstleistung weiterhin zu ermöglichen. Nimmt der Kunde sein Beschwerderecht nicht unverzüglich, jedenfalls nicht bis Ende der Dienstleistungserbringung wahr, so können etwaige Ansprüche auf Minderung des Entgelts nicht mehr berücksichtigt werden. Sonstige Ansprüche gegen die Skischule sind jeweils spätestens vier Wochen nach Entstehen oder Kenntniserlangung des Anspruchsgrundes schriftlich geltend zu machen und zu begründen.
8. Haftungsrelevante Hinweise und Empfehlungen, Haftungsbeschränkungen:
Es wird ausdrücklich festgehalten, dass die Ausübung von Schneesport mit zahlreichen Risiken verbunden ist und insbesondere bei Touren oder Abfahrten im freien Gelände ein erhöhtes Risiko für Verletzungen oder sogar Tod, insbesondere auch durch Lawinen, besteht, das nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass eine Rettung von Pisten oder im freien Gelände oftmals mit hohen Kosten verbunden ist. Dem Kunden wird deshalb der Abschluss einer entsprechenden Versicherung empfohlen, weil die Skischule Höll nicht für Bergungs- und Flugrettungskosten haftet, es sei denn, diese Bergungs- und/oder Flugrettungskosten wurden durch die Skischule Höll oder eine ihr zurechenbaren Person durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht. Dem Kunden der Ski- & Snowboardschule und allen Kursteilnehmern wird der Abschluss einer Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Auslandskrankenversicherung dringend empfohlen.
Die Skischule Höll haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden und Folgeschäden, die aus einem schadensverursachenden Verhalten betreffend die Hauptpflichten aus dem abgeschlossenen Vertrag resultieren und die von ihr oder ihr zurechenbaren Personen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, wobei der Haftungsausschluss für vertragliche und deliktische Schadenersatzansprüche jeder Art, nicht aber für Personenschäden, gilt. Entsprechende Haftpflichtversicherungen seitens der Skischule Höll bestehen. Die Skischule Höll haftet in keinem Fall, wenn sich der Kunde unter Missachtung der Anweisungen, unter Missachtung der FIS-Pistenregeln, sonstiger gesetzlicher Anordnungen oder Bestimmungen der vorliegenden AGB am Körper verletzt, Schäden erleidet oder Schäden jeglicher Art verursacht. Sollten dem Kunden Schäden entstehen, die auf eine dem Kunden vermittelten Schneesportausrüstung zurückzuführen sind, so wird der Kunde die Skischule Höll entsprechend schad- und klaglos halten.
Die Skischule Höll übernimmt keine Haftung für Schäden, die der Kunde während der Durchführung der vereinbarten Leistung ohne Verschulden der Skischule Höll sich selbst oder anderen Personen zufügt. Gleiches gilt für dementsprechende Schäden, die ihm von Dritten zugefügt werden. Für Schäden jeglicher Art, die dem Kunden aus einer nicht fachmännischen oder nur unzureichend durchgeführten Überprüfung, Einstellung oder Wartung seiner Ausrüstung entstehen, haftet die Skischule Höll in keinem Fall. Jeder Kunde ist für die technische Sicherheit und Mängelfreiheit seiner eigenen Ausrüstung selbst verantwortlich und hat für daraus entstehende Schäden selbst aufzukommen.
Unabhängig vom Verschulden haftet die Skischule Höll nicht für entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden und Folgeschäden, soweit diese das 3-fache Leistungsentgelt übersteigen. Soweit der Kunde der Skischule Höll Unternehmer ist (z.B. Reisebüro- oder Reiseveranstalter), beträgt die Verjährungsfrist zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegenüber der Ski- & Snowboardschule sechs Monate ab Kenntnis vom Schaden. Für durch Ausfälle der Seilbahn- und Liftanlagen entfallene Unterrichtszeiten leistet die Skischule Höll keinen Ersatz.
Im Zusammenhang mit den angebotenen Kursen wird seitens der Ski- & Snowboardschule keine Garantie für den Ausbildungserfolg des Kunden oder Kursteilnehmers übernommen.
9. Rücktritt und Stornobedingungen
Skiunterricht findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Ein Rücktritt vom Vertrag ist bis spätestens 24 Stunden (48 Stunden bei Offpiste-Angeboten) vor Unterrichtsbeginn ohne Anfall einer Stornogebühr möglich. Erfolgt die Stornierung erst zu einem späteren Zeitpunkt, so ist die Skischule Höll berechtigt, den vereinbarungsgemäßen Tarif bis zum Ausmaß eines vollen Tages zu verlangen. Wurde ein stornierter Kurs mit Karte oder per Onlinebuchung bezahlt, so wird bei der Rückzahlung eine angemessene Bearbeitungsgebühr einbehalten.
Bei bereits begonnenen Kursen ist eine Rückerstattung erbrachter Zahlungen nur bei Unfall oder Krankheit, mit ärztlichem Attest eines ortsansässigen Arztes möglich. Der rückzuerstattende Betrag wird auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Dienstleistungen für diesen Zeitraum neu berechnet. Zurückgezahlt wird in diesem Fall der Differenzbetrag zwischen bezahlter und tatsächlich erbrachter Leistung.
Bei Rücktritt während einer laufenden Dienstleistung oder bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin erfolgt keine Rückerstattung. Witterungsbedingte Ausfälle und Ausfälle aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände ("höhere Gewalt", Gebrechen bei Seilbahn, Unfall) werden nicht ersetzt.
Im Kursbeitrag sind die Kosten der Benützung der Liftanlagen nicht enthalten. Sämtliche Kosten für die Benützung aller Aufstiegshilfen trägt der Kursteilnehmer. Für durch Ausfälle der Seilbahn- und Liftanlagen entfallene Unterrichtszeiten leistet die Ski- & Snowboardschule keinen Ersatz.
10. Sicherheit, Helmpflicht für Kinder, FIS-Pistenregeln
Die Kursteilnehmer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kinder und Jugendliche laut Salzburger Landessportgesetz 1988, LGBl Nr. 98/1987 bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres bei der Ausübung des alpinen Schilaufs und des Snowboardsports zum bestimmungsgemäßen Gebrauch eines der ÖNORM EN 1077:2007 entsprechenden Schi- oder Snowboardhelms verpflichtet sind. Darüber hinaus haben sich die Kursteilnehmer Kenntnis über den Inhalt und die Anwendung der gängigen FIS-Pistenregeln zu verschaffen und diese einzuhalten.
10. Erfüllungsort
5442 Rußbach, Schattau 25, Austria
11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz der Skischule Höll sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
12. Rechtswahl
Es gilt österreichisches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.
13. Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.
14. Datenschutz
Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung